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   BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51   

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https://dejure.org/1952,263
BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51 (https://dejure.org/1952,263)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1952 - III ZR 69/51 (https://dejure.org/1952,263)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 (https://dejure.org/1952,263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Beschlagnahme gewerblicher Räume - Aufopferungsansprüche wegen unberechtigter Eingriffe in private Vermögensrechte - Verletzung der Rückgabepflicht zu Unrecht beschlagnahmter Räume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 217
  • NJW 1952, 822
  • DB 1952, 390
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
    Es handelt sich insoweit ausschliesslich um die Auslegung Schleswig-Holsteinischen Landesrechts, dessen Nachprüfung dem Revisionsgericht jedoch gemäss § 549 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO als Auslegung irrevisiblen Landesrechts entzogen ist, wie der Senat in seinem insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht veröffentlichten Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 ausgeführt hat.

    Aus der Rechtsungültigkeit des § 39 Abs. 2 ergibt sich auch die Rechtsungültigkeit des Abs. 1. Der Rechtsgedanke des § 139 BGB, dass bei Nichtigkeit eines Teiles eines Rechtsgeschäftes das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde, ist auch auf das öffentliche Recht (RGZ 133, 206 [211]; S 51 des insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht abgedruckten Urteils des Senats vom 28.6.51 - III ZR 6/50) und insbesondere auf Gesetze anzuwenden (RGZ 134, 1 [15]).

  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
    Der erkennende Senat (BGHZ 4, 10 [46 ff]) und der IV. Zivilsenat (BGHZ 4, 266 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [2271 ff]) haben bereits für die Ansprüche aus einer Inanspruchnahme zur Verfügung aus § 15 RLG den Rechtsweg ordentlichen Gerichten für zulässig erklärt.
  • BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
    Der V. Zivilsenat (BGHZ 4, 68 [72 ff]) hat darüberhinaus für jede Inanspruchnahme auf Grund des Reichsleistungsgesetzes unter Bezugnahme auf den vom Reichsgericht bereits durch die Weimarer Verfassung entwickelten weiten Begriff der Enteignung ausgeführt, dass es sich bei den Ansprüchen aus § 26 RLG auf Vergütung oder Entschädigung um Ansprüche auf Enteignungsentschädigung handelt und deshalb dafür gemäss Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GrundG der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist.
  • BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51

    Reichsleistungsgesetz. Fristversäumung

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
    Die etwa erfolgte Versäumung der Frist des § 27 Abs. 1 Satz 4 RLG würde der Geltendmachung der Ansprüche nicht entgegenstehen, wie der Senat bereits in dem zum Abdruck bestimmten Urteil vom 28. Februar 1952 - III ZR 38/51 - ausgesprochen hat.
  • RG, 21.04.1941 - V 103/40

    1. Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
    Derartige Ansprüche würden sich nämlich niemals gegen den beklagten Kreis richten, sondern gegen denjenigen, zu dessen Gunsten enteignet worden ist (RGZ 167, 14 [28] mit weiteren Zitaten; Forsthoff, Verwaltungsrecht 1950, 248; Jellinek, Verwaltungsrecht 3. Aufl S 405).
  • RG, 10.07.1931 - III 149/30

    1. Bestimmt die Reichsverfassung den Inhalt der wohlerworbenen Rechte der

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
    Aus der Rechtsungültigkeit des § 39 Abs. 2 ergibt sich auch die Rechtsungültigkeit des Abs. 1. Der Rechtsgedanke des § 139 BGB, dass bei Nichtigkeit eines Teiles eines Rechtsgeschäftes das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde, ist auch auf das öffentliche Recht (RGZ 133, 206 [211]; S 51 des insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht abgedruckten Urteils des Senats vom 28.6.51 - III ZR 6/50) und insbesondere auf Gesetze anzuwenden (RGZ 134, 1 [15]).
  • RG, 10.07.1931 - III 353/30

    1. Kann die Bestätigung eines preußischen kommunalen Polizeibeamten durch den

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
    Aus der Rechtsungültigkeit des § 39 Abs. 2 ergibt sich auch die Rechtsungültigkeit des Abs. 1. Der Rechtsgedanke des § 139 BGB, dass bei Nichtigkeit eines Teiles eines Rechtsgeschäftes das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde, ist auch auf das öffentliche Recht (RGZ 133, 206 [211]; S 51 des insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht abgedruckten Urteils des Senats vom 28.6.51 - III ZR 6/50) und insbesondere auf Gesetze anzuwenden (RGZ 134, 1 [15]).
  • BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50

    Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
    Die Zuständigkeitsordnung dient dem Schutz des Betroffenen; er hat einen Anspruch darauf, dass der Eingriff nur von der zuständigen Behörde vorgenommen wird (vgl. auch den Fall einer in blanko ausgestellten Leistungsanforderung nach Reichsleistungsgesetz BGHZ 1, 146 [151]).
  • RG, 17.09.1941 - IV 77/41

    1. Sind Angehörige des früheren polnischen Staates, die im Deutschen Reiche

    Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
    Wohnungsgesetz ein grundsätzlicher systematischer Unterschied: Das Wohnungsgesetz schafft auf Grund der Zuweisung ein privates Rechtsverhältnis, während das Reichsleistungsgesetz nur öffentlich-rechtliche Beziehungen zur Entstehung bringt (RGZ 167, 274; Bettermann JBl Hamm 1946, 155).
  • BGH, 27.03.1952 - III ZR 191/50

    Entschädigungsansprüche gegen Bedarfsstelle

    Die Gültigkeit des Reichsleistungsgesetzes für Anforderungen nach der Kapitulation im Jahre 1945 ist vom Senat bereits bejaht worden, auch bedarf es zu seiner Anwendung nicht eines ausdrücklichen Hinweises, auf das Gesetz (Urteil vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51).

    Erfolgt aber eine Inanspruchnahme der Gemeinde, so hat die Gemeinde die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten wie die Bedarfsstelle (§§ 5, 20, 21 RLG; ebenso das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 -).

    Es tritt also weder rückwirkend noch künftig eine Änderung hinsichtlich der Gültigkeit ein (Urteil des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 -).

    Nach § 26 RLG muss die Bedarfsstelle - hier die Beklagte, die als Bedarfsstelle die Inanspruchnahme durchgeführt hat - für die Leistung des Pflichtigen eine Vergütung gewähren (Pabst in Pfundtner-Neubert unter I RV 13 zu § 21 RLG und Urteil des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 -).

  • BGH, 01.06.1954 - III ZR 9/53

    Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge

    Damit hat das Berufungsgericht in völliger Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere S 16 ff des in BGHZ 5, 217 insoweit nicht veröffentlichten Urteils des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51) die Voraussetzungen festgestellt, unter denen von einer schriftlichen Einweisung abgesehen werden konnte und eine mündliche Beorderung nach § 23 Abs. 2 RLG ausreichte.

    Da auch im übrigen die Ausführungen des Berufungsgerichts sich durchweg in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (besonders mit dem in BGHZ 5, 217 nur teilweise abgedruckten Urteil vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51), von der abzuweichen ein Anlass nicht vor liegt, halten, kann eine Amtspflichtverletzung nur wegen der Erfassung des ganzen Betriebes des Klägers in Frage kommen.

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 136/51

    Stille Gesellschaft

    Dabei kann in diesem Fall die Frage unentschieden bleiben, ob die von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze über eine Berücksichtigung von Restitutionsgründen in der Revisionsinstanz (RG DR 1944, 498; BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]) allein oder wenigstens in besonders gelagerten Ausnahmefällen auch auf einen Restitutionsgrund nach § 580 Nr. 7 b ZPO Anwendung finden können, und ob gegebenenfalls hier ein solcher Ausnahmefall vorliegt (vgl dazu BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]; 5, 240) [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51].
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