Rechtsprechung
BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Beschlagnahme gewerblicher Räume - Aufopferungsansprüche wegen unberechtigter Eingriffe in private Vermögensrechte - Verletzung der Rückgabepflicht zu Unrecht beschlagnahmter Räume
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 5, 217
- NJW 1952, 822
- DB 1952, 390
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
Rechtsstellung verdrängter Beamter
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Es handelt sich insoweit ausschliesslich um die Auslegung Schleswig-Holsteinischen Landesrechts, dessen Nachprüfung dem Revisionsgericht jedoch gemäss § 549 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO als Auslegung irrevisiblen Landesrechts entzogen ist, wie der Senat in seinem insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht veröffentlichten Urteil vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50 ausgeführt hat.Aus der Rechtsungültigkeit des § 39 Abs. 2 ergibt sich auch die Rechtsungültigkeit des Abs. 1. Der Rechtsgedanke des § 139 BGB, dass bei Nichtigkeit eines Teiles eines Rechtsgeschäftes das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde, ist auch auf das öffentliche Recht (RGZ 133, 206 [211]; S 51 des insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht abgedruckten Urteils des Senats vom 28.6.51 - III ZR 6/50) und insbesondere auf Gesetze anzuwenden (RGZ 134, 1 [15]).
- BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50
Rechtsweg für Ansprüche aus RLG
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Der erkennende Senat (BGHZ 4, 10 [46 ff]) und der IV. Zivilsenat (BGHZ 4, 266 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [2271 ff]) haben bereits für die Ansprüche aus einer Inanspruchnahme zur Verfügung aus § 15 RLG den Rechtsweg ordentlichen Gerichten für zulässig erklärt. - BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50
Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Der V. Zivilsenat (BGHZ 4, 68 [72 ff]) hat darüberhinaus für jede Inanspruchnahme auf Grund des Reichsleistungsgesetzes unter Bezugnahme auf den vom Reichsgericht bereits durch die Weimarer Verfassung entwickelten weiten Begriff der Enteignung ausgeführt, dass es sich bei den Ansprüchen aus § 26 RLG auf Vergütung oder Entschädigung um Ansprüche auf Enteignungsentschädigung handelt und deshalb dafür gemäss Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GrundG der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist.
- BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51
Reichsleistungsgesetz. Fristversäumung
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Die etwa erfolgte Versäumung der Frist des § 27 Abs. 1 Satz 4 RLG würde der Geltendmachung der Ansprüche nicht entgegenstehen, wie der Senat bereits in dem zum Abdruck bestimmten Urteil vom 28. Februar 1952 - III ZR 38/51 - ausgesprochen hat. - RG, 21.04.1941 - V 103/40
1. Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von …
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Derartige Ansprüche würden sich nämlich niemals gegen den beklagten Kreis richten, sondern gegen denjenigen, zu dessen Gunsten enteignet worden ist (RGZ 167, 14 [28] mit weiteren Zitaten; Forsthoff, Verwaltungsrecht 1950, 248;… Jellinek, Verwaltungsrecht 3. Aufl S 405). - RG, 10.07.1931 - III 149/30
1. Bestimmt die Reichsverfassung den Inhalt der wohlerworbenen Rechte der …
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Aus der Rechtsungültigkeit des § 39 Abs. 2 ergibt sich auch die Rechtsungültigkeit des Abs. 1. Der Rechtsgedanke des § 139 BGB, dass bei Nichtigkeit eines Teiles eines Rechtsgeschäftes das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde, ist auch auf das öffentliche Recht (RGZ 133, 206 [211]; S 51 des insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht abgedruckten Urteils des Senats vom 28.6.51 - III ZR 6/50) und insbesondere auf Gesetze anzuwenden (RGZ 134, 1 [15]). - RG, 10.07.1931 - III 353/30
1. Kann die Bestätigung eines preußischen kommunalen Polizeibeamten durch den …
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Aus der Rechtsungültigkeit des § 39 Abs. 2 ergibt sich auch die Rechtsungültigkeit des Abs. 1. Der Rechtsgedanke des § 139 BGB, dass bei Nichtigkeit eines Teiles eines Rechtsgeschäftes das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde, ist auch auf das öffentliche Recht (RGZ 133, 206 [211]; S 51 des insoweit in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] nicht abgedruckten Urteils des Senats vom 28.6.51 - III ZR 6/50) und insbesondere auf Gesetze anzuwenden (RGZ 134, 1 [15]). - BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50
Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Die Zuständigkeitsordnung dient dem Schutz des Betroffenen; er hat einen Anspruch darauf, dass der Eingriff nur von der zuständigen Behörde vorgenommen wird (vgl. auch den Fall einer in blanko ausgestellten Leistungsanforderung nach Reichsleistungsgesetz BGHZ 1, 146 [151]). - RG, 17.09.1941 - IV 77/41
1. Sind Angehörige des früheren polnischen Staates, die im Deutschen Reiche …
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Wohnungsgesetz ein grundsätzlicher systematischer Unterschied: Das Wohnungsgesetz schafft auf Grund der Zuweisung ein privates Rechtsverhältnis, während das Reichsleistungsgesetz nur öffentlich-rechtliche Beziehungen zur Entstehung bringt (RGZ 167, 274; Bettermann JBl Hamm 1946, 155).
- BGH, 27.03.1952 - III ZR 191/50
Entschädigungsansprüche gegen Bedarfsstelle
Die Gültigkeit des Reichsleistungsgesetzes für Anforderungen nach der Kapitulation im Jahre 1945 ist vom Senat bereits bejaht worden, auch bedarf es zu seiner Anwendung nicht eines ausdrücklichen Hinweises, auf das Gesetz (Urteil vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51).Erfolgt aber eine Inanspruchnahme der Gemeinde, so hat die Gemeinde die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten wie die Bedarfsstelle (§§ 5, 20, 21 RLG; ebenso das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 -).
Es tritt also weder rückwirkend noch künftig eine Änderung hinsichtlich der Gültigkeit ein (Urteil des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 -).
Nach § 26 RLG muss die Bedarfsstelle - hier die Beklagte, die als Bedarfsstelle die Inanspruchnahme durchgeführt hat - für die Leistung des Pflichtigen eine Vergütung gewähren (Pabst in Pfundtner-Neubert unter I RV 13 zu § 21 RLG und Urteil des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 -).
- BGH, 01.06.1954 - III ZR 9/53
Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge
Damit hat das Berufungsgericht in völliger Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere S 16 ff des in BGHZ 5, 217 insoweit nicht veröffentlichten Urteils des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51) die Voraussetzungen festgestellt, unter denen von einer schriftlichen Einweisung abgesehen werden konnte und eine mündliche Beorderung nach § 23 Abs. 2 RLG ausreichte.Da auch im übrigen die Ausführungen des Berufungsgerichts sich durchweg in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (besonders mit dem in BGHZ 5, 217 nur teilweise abgedruckten Urteil vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51), von der abzuweichen ein Anlass nicht vor liegt, halten, kann eine Amtspflichtverletzung nur wegen der Erfassung des ganzen Betriebes des Klägers in Frage kommen.
- BGH, 24.09.1952 - II ZR 136/51
Stille Gesellschaft
Dabei kann in diesem Fall die Frage unentschieden bleiben, ob die von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze über eine Berücksichtigung von Restitutionsgründen in der Revisionsinstanz (RG DR 1944, 498; BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]) allein oder wenigstens in besonders gelagerten Ausnahmefällen auch auf einen Restitutionsgrund nach § 580 Nr. 7 b ZPO Anwendung finden können, und ob gegebenenfalls hier ein solcher Ausnahmefall vorliegt (vgl dazu BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]; 5, 240) [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51].
- BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53
Zurückverweisung an Berufungsgericht
Der ordentliche Rechtsweg ist ferner für Ansprache aus dem RLG nicht nur gegeben wenn es sich am eine Inanspruchnahme "zur Verfügung" handelt, sondern auch wenn, wie hier, eine Inanspruchnahme "zur Benutzung" in Rede steht (BGHZ 4, 74 [BGH 23.11.1951 - V ZR 89/50]; Urteil vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 (S 39) -, insoweit in BGHZ 5, 217 ff nicht abgedruckt; vgl ferner Pagendarm Anm. 1 b in LM Verwaltungsrecht - Allgemeines [Verwaltungsakt: Fehlerhaftigkeit] Nr. 3). - BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56
Rechtsmittel
Reine Nutzungs entschädigungen, die auf Grund des Reichsleistungsgesetzes für die Zeit vor der Währungsreform geltend gemacht werden, sind ebenfalls im Verhältnis 10 zu 1 umzustellen (BGHZ 5, 217, 222 f) [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51] . - BGH, 21.11.1955 - III ZR 85/54
Rechtsmittel
Daß die Beklagte das Reichsleistungsgesetz nicht erwähnt hat, ist ohne Bedeutung; denn einer besonderen Bezugnahme darauf hat es nicht bedurft (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 - sowie BGHZ 10, 363 f [BGH 15.10.1953 - III ZR 182/52] ), sondern es genügte, daß sich die Beklagte - objektiv gesehen - in einer dem Reichsleistungsgesetz entsprechenden Weise betätigte, als sie von dem Ehemann der Klägerin die Überlassung seines Hauses forderte, um so die Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe zu ermöglichen.Auch in dem Falle, daß eine Gemeinde zu Inanspruchnahmen Dritter greift, um von ihr nach dem Reichsleistungsgesetz von der zuständigen Stelle geforderte Leistungen zu erbringen, haftet dem Dritten die Gemeinde, nicht aber die die Gemeinde anweisende Stelle (vgl. BGHZ 5, 217).
- BGH, 29.04.1954 - III ZR 67/53
Rechtsmittel
Ob Wohnraum, dessen Zweckentfremdung durch Verwaltungsakt ausdrücklich gestattet worden ist, nach Art. VI a des Wohnungsgesetzes wieder Wohnzwecken zugeführt werden kann, hat der Senat in seinem Urteil BGHZ 5, 217 [227 f] unentschieden gelassen.Die Räume hatten ursprünglich Wohnzwecken gedient, und der Kläger hatte zur Zeit der Inanspruchnahme keine Konzession Unter diesen Umständen kann bei der damals noch ungeklärten Rechtslage dem Wohnungsamt der Beklagten nicht zum Verschulden angerechnet werden, wenn es sich entschloß, die Räume des Klägers nach Art. VII des Wohnungsgesetzes zu erfassen (vgl. BGHZ 5, 217 [228] und BGH III ZR 385/52 vom 8. April 1954).
- BGH, 11.05.1964 - III ZR 24/63
Rechtsmittel
Gemäß § 287 ZPO schätzt das Kammergericht, daß dem Kläger ein Molkekontingent in der Höhe seines Milchkontingents zur Verfügung hätte stehen können und daß der Verdienst aus der Verteilung der Molke ebenso hoch wie aus der Verteilung der Milch gewesen sein würde, und kommt daher zu einem Verdienstausfall von 5.523,75 RM, der - umgestellt im Verhältnis 10: 1 (BGHZ 5, 217, 222 [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51] ;… Palandt BGB 20. Aufl. Vorbemerkung 9 vor § 249) - einen Ausfall von rund 560 DM ergebe.In dringlichen Fällen konnte die Leistung auch mündlich angefordert werden (§ 23 Abs. 2 RLG; vgl. BGHZ 5, 217; LM zu RLG § 26 Nr. 12).
- BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13
Bezugnahme auf das Reichsleistungsgesetz (Urteil des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 - S 9; insoweit in BGHZ 5, 217 nicht abgedruckt). - BGH, 25.11.1953 - V ZB 15/53
Preußisches Allgemeines Berggesetz
Es liegt dann nicht ein Fall wie der in BGHZ 5, 217 [236, 237] behandelte vor. - BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Entschädigungspflichtiger bei Aufopferungsanspruch
- BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
Honorarabführung durch Klinikdirektoren
- BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51
Haftung für Fahrbereitschaftsleiter
- BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53
Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff
- BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65
Streit über die Erbfolge einer Erblasserin - Vorliegen eines Testaments - …
- BGH, 22.09.1955 - III ZR 218/54
Rechtsmittel
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 127/51
Entnahme von Baustoffen aus beschädigtem Grundstück
- BGH, 11.10.1962 - III ZR 135/61
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.05.1962 - VIII C 115.60
Rechtsmittel
- BGH, 06.07.1953 - III ZR 357/52
Hotelzimmer keine Wohnräume
- BGH, 05.12.1952 - V ZR 14/51
Rechtsmittel
- BGH, 09.11.1953 - III ZR 172/52
Rechtsmittel
- BGH, 22.05.1962 - I ZR 20/60
Bad auf der Tenne II
- BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51
Lastenausgleich. Behördliche Maßnahmen
- BVerwG, 10.11.1961 - IV C 39.60
Rechtsmittel
- BGH, 17.05.1954 - III ZR 22/53
Rechtsmittel
- BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51
Rechtsmittel
- BGH, 09.07.1953 - III ZR 321/51
Rechtsmittel
- BGH, 25.02.1960 - III ZR 95/59
Rechtsmittel
- BGH, 01.10.1957 - 5 StR 309/57
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.12.1955 - V C 88.54
Zuteilbarkeit zweckentfremdeten Wohnraums
- BGH, 21.10.1954 - III ZR 87/53
Rechtsmittel
- BGH, 29.04.1954 - III ZR 131/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.12.1952 - II ZR 50/52
Rechtsmittel
- BGH, 01.07.1968 - III ZR 5/66
Betrieb einer Metzgerei mit eigener Schlachtanlage - Einführung eines …
- BGH, 18.12.1952 - III ZR 257/51
Rechtsmittel
- BGH, 11.06.1965 - VI ZR 283/63
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage - Begründung einer Wahlschuld mit …
- BGH, 11.01.1960 - III ZR 5/59
Zuständigkeit einer Bedarfsstelle bei der Unterbringung von Flüchtlingen - …
- BGH, 19.10.1955 - IV ZR 130/55
Rechtsmittel